Fahrradbeleutung
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Wie beim Auto gehört an ein verkehrssicheres Fahrrad ein Licht. Dieses Licht muss immer funktionieren. Deshalb sollte man ständig überprüfen, ob es noch funktionstüchtig ist. Denn dies kann nicht nur eine Strafe kosten, sondern viel schlimmer, es kann zu schweren Unfällen führen. Auch schwaches Licht ist schiewrig zu erkennen. Achte deshalb darauf, dass deine Lichtanlage 1A funktioniert und dies auch bei schlechten Wetterbedingungen, wie Regen oder Schnee. |
In der StVZO § 67 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) ist dies rechtlich festgehalten. Dort ist genau festgehalten wie das Licht am Rad eingestellt sein muss, wie stark es sein muss und wie es betrieben werden muss.
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Da mitlerweile die Technik vieles Möglich macht, gibt es keine Ausreden, wie:
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Wichtig für uns:
Ein Rennrad, das höchstens 11 kg wiegt, darf mit zugelassene Batterielichtern im Straßenverkehr verwendet werden. Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Beleuchtungsvorschriften befreit.
Alle anderen müssen eine Lichtanlage mit Dynamo am Rad haben. Dabei sind auch Nabendynamos erlaubt. Ebenso sind Reflektoren vorgeschrieben.

